Neue Förderrichtlinie (BEG) verabschiedet ab 01.01.2024


Die lange erwartete Verabschiedung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schafft nun endlich Klarheit und Sicherheit. Wir erklären, worauf es bei einer Heizungssanierung jetzt ankommt.  

Die förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch werden auf 30.000 € pro Wohneinheit angepasst. Für die 2. bis 6. Wohneinheit gibt es zusätzlich jeweils 15.000 €, ab der 7. Wohneinheit jeweils 8.000 €.

Was ändert sich?

Alle Wärmeerzeuger werden technologieoffen mit dem gleichen Grundfördersatz von 30 % gefördert.

Die Kombi-Pflicht von Pelletheizungen mit Solarthermie oder Warmwasserwärmepumpe entfällt! Nur um den Klimageschwindigkeits-Bonus zu erhalten, muss die Pelletheizung mit Solar, Wärmepumpe oder (neu) Photovoltaik kombiniert werden.

Die Obergrenze von 2,5 mg/m³ Feinstaub bei Pelletkesseln entfällt ebenfalls. Pelletkessel, die diesen Grenzwert dennoch erfüllen, erhalten einen Emissionsminderungs-Zuschlag von 2.500 € on top.

Für den zügigen Austausch alter fossiler Heizungen oder (neu) Biomasseheizungen gibt es einen zeitlich gestaffelten Klimageschwindigkeits-Bonus.

Selbstnutzer:innen von Wohngebäuden mit geringem Einkommen (< 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen) werden mit einem Einkommensbonus erstmals besonders unterstützt.

Bei Zusage einer Zuschussförderung kann zusätzlich ein neuer Ergänzungskredit mit einer max. Kreditsumme von 120.000 € pro Wohneinheit (max. Zinsvergünstigung 2,5% bei 30 Jahren Laufzeit, Zinsbindungsfrist max. 10 Jahre) in Anspruch genommen werden.

Ab dem 01.01.2024 sind Sie als Heizungsbauer, Schornsteinfeger oder Energieberater durch das GEG verpflichtet, ein Beratungsgespräch mit dem Endkunden zu führen und das Beratungsprotokoll auszufüllen.

Antragstellung

Die Förderung für den Heizungstausch (außer bei Gebäudenetzen) ist ab 2024 nicht mehr bei der BAFA, sondern bei der KfW zu beantragen: www.kfw.de

Der Beginn der Antragstellung wird zeitlich gestaffelt. Eigenheimbesitzer von Einfamilienhäusern können sich voraussichtlich ab dem 1. Februar 2024 über „Meine KfW.de“ mit ihren Daten registrieren. Das ist Voraussetzung um dann im zweiten Schritt einen Antrag stellen zu können.


Die Antragstellung für Selbstnutzer in Mehrfamilienhäusern wird voraussichtlich ab 30.04.2024 und 
für Vermieter und Unternehmen voraussichtlich ab 31.07.2024 möglich sein. Für gemischt genutzte Gebäude (teils selbstgenutzt und teils vermietet) ist der Start der Antragstellung noch offen.

Bei Antragstellung muss bereits eine Auftragsbestätigung des Fachhandwerks vorliegen (unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage), aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt.

 
>>  Es gilt folgende Übergangsregelung:
Bei einem Vorhabenbeginn zwischen 01.01.2024 und 31.08.2024 kann der Förderantrag bis zum 30.11.2024 nachträglich gestellt werden! (Ausnahme: Gebäudenetze). Das heißt, Ihre Kunden können direkt mit dem Heizungstausch beginnen (und diesen auch abschließen). Den Förderantrag stellen sie hinterher.

 

 

 

© 2024 Giuseppe Arianna • Energieeffizienz-Experte • in 69493 Hirschberg Bergstraße

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